Tipps nach dem Unfall

1. Recht auf Sachverständigen

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf freie Wahl eines KFZ Sachverständigen zur Feststellung des Fahrzeugschadens.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger verfüge ich über die höchste Qualifikation im Bereich KFZ Schadenfeststellung.

So haben Sie die Garantie der bestmöglichen Feststellung des Schadens an Ihrem Auto nach einem Unfall.

Übrigens: Der Sachverständige berät Sie sofort über die optimale Durchsetzung Ihres Schadensersatzes und die nächsten Schritte.

2. Die Kosten trägt Versicherung

Die Kosten des KFZ Sachverständigen zahlt die Autoversicherung des Unfallverursachers.

Übrigens: Auch die Kosten für

  • Leihwagen
  • Wertminderung
  • Ihren Anwalt
  • Und aller weiteren Unfallschäden

übernimmt in diesem Fall die Versicherung des Unfallgegners.

3. Auszahlung des KFZ Schadens

Sie haben nach einem Schadensfall das Recht, Ihr Fahrzeug entweder reparieren zu lassen, oder sich den Schadensersatz auszahlen zu lassen.

Ob Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt des Vertrauens geben, oder sich den  Fahrzeugschaden erst einmal auszahlen lassen, liegt ganz in Ihrer Hand. Der KFZ Gutachter berät Sie auch dazu kompetent und umfassend.

4. Vorteil durch unabhängige Beweissicherung

Eine unabhängige gutachterliche Beweissicherung des Schadens in Form eines Sachverständigengutachtens hilft bei späteren Auseinandersetzungen um Ihren KFZ Schaden oder den Unfallhergang.

Wichtig: Lassen Sie sofort nach dem Unfall das Gutachten für Ihr Auto erstellen, um keine Nachteile zu erleiden.

5. Recht auf Anwalt

Sie haben Anspruch auf einen unabhängigen Anwalt. Die Kosten dieses Anwalts werden von der Autoversicherung des Unfallverursachers getragen.

Achtung: Versicherungen versuchen häufig, Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Genau deshalb muss die Versicherung des Unfallgegners in diesem Fall die Kosten des Anwalts zahlen und genau deshalb überlassen immer mehr Geschädigte die Unfallabwicklung einem Profi.

Sie haben schon den Schaden – überlassen Sie den Ärger anderen!

HWK

Eingetragen bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Nr. 7023991

DAT

DAT Expert Partner für Schäden und Fahrzeugbewertungen.

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Offizieller Partner für profesionelle Oldtimer-Wertgutachten.

Hybrid- und elektrofahrzeuge

Von der KFZ-Innung für München und Oberbayern qualifiziert für Arbeiten und Begutachtungen an eigensicheren Hochvoltfahrzeugen.